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Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig. Mehr Info und Anträge  (Quelle: BNetzA)

Informationen zur Neukonzeption der Zuteilungen (= *.pdf: Quelle: BNETZA)