Wie kann ich DP07 Seefunk unterstützen, ohne ein angemeldetes Funkgerät zu besitzen?

Des Öfteren werden wir gefragt, ob man bei DP07 Seefunk nicht Mitglied werden könne, ohne eine Weiterleitung der Anmeldung an die BNetzA aus z.B. nachfolgenden Gründen:

  1. Man hat eine zugelassene Seefunkstelle, möchte aber nicht am öffentlichen Verkehr CP (Telephonie See- Land -See) teilnehmen.
  2. Man hat eine zugelassene Seefunkstelle, möchte aber die Kosten für die Umschreibung der Urkunde bei der BNetzA sparen.
  3. Die Seefunkstelle ist im Ausland registriert.
  4. Man hat die Anlage nicht angemeldet ( die sogenannten „NUR- Hörer)
  5. Man hat gar keine „Seefunkstelle" ( z.B. Charterer, Amateurfunker, etc)
  6. Vercharterer (= Eigentümer der Seefunkstelle)
  7. Die Anlage ist für den Amateurfunkbetrieb. Man hört aber gene Seewetterberichte aus der Schifffahrt.

7 gute Gründe für eine Mitgliedschaft als Fördermitglied:
Sie nutzen alle unsere Dienstleistungen, können nur nicht über UKW telefonieren. Eine Fördermitgliedschaft wird nicht an die BNetzA weitergemeldet. Die Fördermitgliedschaft richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif (Saison/ Ganzjahrespauschalen plus Registrierungsgebühr). Natürlich sind die Grenzen nach oben je nach Ihrem Förderwunsch offen.