Allgemeine Geschäftsbedingungen von DP07 Seefunk (Stand: 01. März 2005)

Geltungsbereich: Alle Aufträge werden von DP07 nach diesen Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die Bedingungen gelten auch ohne wiederholte Bekanntgabe für alle künftigen Aufträge. Sie werden durch Auftragserteilung von dem Kunden anerkannt. Nebenabreden, Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von DP07 schriftlich bestätigt werden.

Annahme von Aufträgen: Aufträge des Kunden werden angenommen entweder durch Auftragsdurchführung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des vom Kunden unterschriebenen Formulars „Auftrag für den DP07 Seefunkdienst“.

Durchführung von Aufträgen: Saisondienstleistungen werden vom Beginn bis Ende der gesetzlichen Sommerzeit  eines Kalenderjahres erbracht. Ansonsten gilt die ganzjährige Nutzung als vereinbart. Seefunkgespräche und sonstige Dienstleistungen werden sofort nach Auftragseingang bearbeitet. Eine Auftragsbestätigung hierfür erfolgt nur durch das Zustandekommen der Gesprächsverbindung oder Erfüllung der Dienstleistungen. Für die Vermittlung von Seefunkgesprächen über ausländische Küstenfunkstellen sowie die elektronische Übermittlung von Informationen gilt das Protokoll des jeweiligen Providers.

Auftragsbeendigung/ Höhere Gewalt: Falls DP07 einen Auftrag ganz oder teilweise nicht durchführen kann, oder Dienstleistungen einstellt, sei es zeitlich begrenzt oder auf Dauer, aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die außerhalb der Einflusssphäre von DP07 liegen, so ist DP07 berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Kunden. DP07 informiert den Kunden darüber, dass das Küstenfunkstellen- Netz noch erweitert wird. Obwohl sich DP07 bemüht, eine optimale Verfügbarkeit des Netzes zu gewährleisten, könnten sich daraus eine nicht ausreichende Funkversorgung, kurzfristige Abschaltungen sowie Systemanpassungen ergeben. Etwaige Ansprüche daraus stehen dem Kunden nicht zu. DP07 wird dem Kunden, soweit möglich, unverzüglich bzw. im Voraus informieren. Die Rückzahlung eventuell im Voraus gezahlter Saison-/ Jahrespauschalen aus obigen Gründen ist ausgeschlossen.

Preise: Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, ist Vergütungsgrundlage für alle von DP07 erbrachten Leistungen der DP07- Tarif in der jeweils gültigen Fassung, der auf Anfrage zugesandt wird. 

Fälligkeit und Zahlungen: Die Beiträge für die Funkverkehrsabrechnung sind pro Saison/ Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen. Sonstige Dienstleistungen werden nach Auftragsdurchführung bei Zugang der Rechnung fällig. Bei Einzugsermächtigung erfolgt eine Rechnungsstellung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Zahlbetrag wird automatisch vom Kundenkonto abgezogen. Änderungen der Bankverbindung sind DP07 unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eventuell entstehende Kosten für eine falsche Bankverbindung trägt der Kunde.

Mängelgewährleistung: Eventuelle Beanstandungen haben innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsdurchführung zu erfolgen. Für fernmündlich erteilte Aufträge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind – es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - von DP07 oder deren gesetzlichen Vertreter bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Unbeschadet obiger Regelung übernimmt DP07 keinerlei  Gewähr für das Zustandekommen einer Seefunkverbindung. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die durch das Nichtzustandekommen einer Verbindung oder durch fehlerhafte Übertragung entstehen.

Laufzeit und Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Aufträge für die Funkverkehrsabrechnung laufen auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für eine Saison. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Anteilige Gebühren werden nicht erstattet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Kunden und von DP07 aus dem Auftrag für den Seefunkdienst und allen Dienstleistungen ist Hamburg. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.