Sie wollen von See aus mit Ihrer Seefunkstelle über eine Küstenfunkstelle z.B. ins deutsche Festnetz telefonieren ?

Dann müssen Sie folgendes beachten:

Sofern eine Seefunkstelle am öffentlichen Nachrichtenaustausch teilnehmen möchte, muß die Abrechnung der Dienstleistungen (z.B. Telefonie über eine Küstenfunkstelle) bei einer Abrechnungsgesellschaft (int.: ACCOUNTING AUTHORITY) beantragt werden. Bei einer eventuellen Gesprächsanmeldung über eine Küstenfunkstelle muß dann die Abrechnungskennung AAIC (Accounting Authority Identification Code) z.B. DPØ7 angegeben werden.

DPØ7 ist eine international registrierte und anerkannte Abrechnungsgesellschaft für den terrestrischen Seefunk (UKW, Grenzwelle und Kurzwelle) sowie für die Inmarsat- Abrechnung mit dem Accounting Authority Identification Code (AAIC-Code) DPØ7.Wir bieten Ihnen die Funkverkehrsabrechnung für das ganze Jahr oder auch nur für die Saison (während der Sommerzeit) an.

 Tarife für die terrestrische Funkverkehrsabrechnung.

D.h. Sie können weltweit über UKW und Kurzwelle telefonieren und über uns abrechnen lassen.